Ausser den Steuerstempeln gab es in Argentien zusätzlich Bänder zum
Verschliessen der Kartenverpackung.
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Diese Bänder wurden von 1896 bis 1899 benutzt.
Das schwarze Band links war für einheimische Karten, das rote
für importierte Karten und das blaue rechts für vorversteuerte
Karten.
Der Text auf den Bändern ist 'REPÚBLICA ARGENTINA' und 'NAIPES',
auf dem Kreis in der Mitte steht 'LEY DE AGOSTO 2. DE 1895' (Gesetz vom 2.
August 1895, das eigentlich nichts mit Spielkarten zu tun hatte) und
'IMPUESTOS INTERNOS' (Steuern). Es gibt zwei Versionen, mit einem einfachen Ring aussen
um den Text (wie bei der schwarzen Marke) oder mit einem doppelten Ring (wie bei den
beiden anderen Marken).
Teilweise sind die Marken mit 'XV SET' überdruckt. Sie können das bei der
schwarzen Marke und (bei genauem Hinsehen) bei der roten Marke sehen. Diese Marken wurden
nach dem 15. September 1896 verwendet.
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Dies ist ein Band mit Bezug auf ein 'LEY DE IMPUESTOS INTERNOS No. 3745'. Es
diente zum Verschliessen von Paketen mit 12 Spielen. Der Wert ist 1 2/3 Pesos.
In diesem Beispiel wurden die Karten in Argentinien von La Primitiva hergestellt.
Dieses Band wurde von 1898 bis 1915 benutzt.
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Dies ist ein ähnliches Band zum Verschliessen von Paketen mit 12 importierten Spielen.
Der Wert ist 3 1/3 Pesos. Es handelte sich hier
um durch Bertrand Domec importierte Karten. Rechts ist
ein roter Stempel 'IMPORTADO' zu erkennen. Die Abbildung zeigt etwa die
Hälfte des Bands, nach rechts geht es unbedruckt weiter.
Dieses Band wurde ebenfalls von 1898 bis 1915 benutzt.
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Dieses Band wurde von 1915 bis 1918 verwendet, für einheimische Karten (hier von Compañia General de Fósforos),
mit einem Wert von 20 Centavos. Es bezieht sich auf ein 'Ley No. 9647'.
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Dieses Band wurde anschliessend von 1918 bis 1923 verwendet, wieder für einheimische Karten
(von Francisco Girbau),
mit einem Wert von 30 Centavos. Es bezieht sich auf das Gesetz 'Ley No. 10359',
das im Februar 1918 in Kraft trat.
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Dieses Band mit einem Wert von 60 Centavos wurde um 1925 für
(von Bertrand Domec) importierte Karten verwendet. Es wird auf ein
'Ley No. 11252' Bezug genommen, das 1923 erlassen wurde.
(aus einem Scan von Michael Zolno)
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Dies ist ein ähnliches Band mit Bezug auf 'Ley No. 11252' für
einheimische Karten (von Flaiban y Camilloni hergestellt), mit
einem Wert von 50 Centavos.
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Dies ist ein weiteres ähnliches Band mit 'Ley No. 11252'. Es ist für
importierte Karten (hier von Harrods, Buenos Aires). Der ursprüngliche Wert war
1 Peso, zusätzlich gibt es einen Aufdruck 'IMPORTADOS PRECIO DE VENTA HASTA $ 3.00'.
Den Anfang kann man im Scan nicht erkennen, er steht auf dem Umschlag.
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Diese Bänder beziehen sich auf ein 'Decreto No. 18,235' und sind für
einheimische Karten (von Luis A. Fourvel bzw. C. della Penna), mit einem Wert
von 50 Centavos. Sie stammen von etwa 1945.
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Dies ist noch ein Band für einheimische Karten (von Vigor S.R.L.)
mit dem Wert 1 Peso. Es stammt von etwa 1950. Es bezieht sich ebenfalls auf das
'Decreto No. 18,235'.
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Dies ist ein gleiches Band für importierte Karten mit spanischen Farbzeichen,
ebenfalls mit dem Wert 1 Peso. Das gezeigte Band wurde allerdings für im Lande
hergestellte Karten mit französischen Farbzeichen verwendet (von Luis A. Fourvel).
Es wurde um 1950 benutzt und bezieht sich auch auf das 'Decreto No. 18,235'.
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Dies ist ein Band mit einem Wert von 2 Pesos, ebenfalls von etwa 1950, und es
bezieht sich wieder auf das 'Decreto No. 18,235'. In dem Feld für den
Hersteller oder Importeur steht kein Name, sondern 'CONSUMO PARTICULAR'.
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Dies ist wieder ein Band für einheimische Karten (in diesem
Fall von C. G. Fabril Financiera S. A.), ebenfalls mit einem Wert von 50
Centavos. Es stammt von etwa 1950.
Das linke Ende fehlt, aber ich weiss, dass es sich auch auf das 'Decreto No.
18,235' bezieht. Beachten Sie, dass aus Merkur jetzt Marianne geworden ist.
(aus einem Scan von José Luiz G. Pagliari)
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Oben sind drei unbenutzte Bänder (die Hersteller- oder Importeur-Nummer
fehlt in dem rechten Feld), mit den Werten 5, 10 bzw. 20 Pesos.
Ich vermute, dass sie ab 1965 benutzt wurden, da sie sich auf ein Gesetz
'Ley No. 16,656/64' beziehen, das im Dezember 1964 erlassen wurde.
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Oben ist noch einmal eins der vorhergehenden Bänder zu sehen, aber
diesmal mit einer Entwertung durch Flaiban S.A.C.I.
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Dies ist noch einmal das vorige Band, mit einem überdruckten Wert von
20 Pesos und von Vigor S.A.C. entwertet. |
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Die letzten vier Bänder sind ebenfalls unbenutzt (sie haben im
rechten Feld den Aufdruck 'MUESTRA' (Muster)). Sie beziehen sich auf das
Gesetz 'Ley No. 17,196'.
Das erste war für 'NAIPE LAVADO' (gewaschene Karten), das zweite für
'NAIPE TIPO ESPAGNOL CARTULINA' (Karten mit spanischen Farben), das dritte
für 'NAIPE TIPO FRANCES CARTULINA' (Karten mit französischen
Farben) und das letzte für 'NAIPE CUALQUIER TIPO QUE NO SEA CARTULINA'
(alle Sorten Karten, die nicht aus Papier hergestellt sind).
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Dies ist eins der Bänder, das auch benutzt worden ist. Es ist eigentlich
für Karten mit spanischen Farbzeichen gedacht, aber ich habe es um ein
Kinderspiel herum gefunden.
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